Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1.1.-31.12.2023.
Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum 16.10. – 2.11.2023 unbedingt erforderlich. Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1.1.-30.6.2023 und 1.7.-31.12.2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden.
Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein „first come, first served”-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragszeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben.
Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws (www.aws.at/energiekostenzuschuss).
Stand: 17. Oktober 2023
Bild: Superingo - stock.adobe.com
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