Seitenbereiche

Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?

Inhalt
/news_klienten/

Jahresabschluss einreichen

Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen beantragen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedrig sein wird als der des Vorjahres.

Anzahlung für Steuernachzahlungen

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2013 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2013 handelt.

Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,88 % p.a.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung/Ausdruck Pendlerrechner abgeben

Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet – z.B. bei Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss sie bis 30.9. des Folgejahres abgegeben werden.

Auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners muss bis 30.9. abgegeben werden.

Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen.

Stand: 30. Juli 2014

Bild: ARochau - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Gutschein-Erstgepräch! » Intertreuhand Prachner - Ihr Steuerberater in Tulln.

INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.