Das Finanzministerium hat das Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung versandt. Das umfangreiche Gesetzespaket umfasst punktuelle Änderungen in 19 Einzelgesetzen.
Im Einkommensteuergesetz sind unter anderem Änderungen zu folgenden Themen geplant:
Bestimmte Entschädigungen, die an Wahlbeisitzer geleistet werden, sollen bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe steuerfrei werden.
Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll wie schon bisher die Entnahme von Grund und Boden zu Buchwerten statt zum Teilwert erfolgen. Daher soll auch die Gebäudebegünstigung bei Betriebsveräußerung und -aufgabe entfallen.
Besteuerung von Kapitalvermögen: Bestimmungen zu einer „Digitalen Befreiungserklärung“, die Zurechnung von Dividenden sowie die Anrechnung und Rückerstattung von Kapitalertragsteuer bei zentralverwahrten Aktien sollen normiert werden.
Eine Generalnorm für das Stellen von Anträgen und die Ausübung von Wahlrechten soll eingeführt werden.
Einkünfte von Ärzten für die Behandlung von Insassen von Justizanstalten, die unter das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz fallen, sollen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit darstellen.
Anpassungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen.
Regelungen für Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in eine Personengesellschaft.
Die weitere Gesetzwerdung dieses Begutachtungsentwurfes war bei Drucklegung noch abzuwarten.
Stand: 29. Mai 2023
Bild: mpix-foto - stock.adobe.com
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