Für Vermieter

Steuerlicher Überblick zur Vermietung

Besitzen Sie Immobilien, welche Sie zu Wohn- oder auch zu Geschäftszwecken vermieten bzw. einer anderen Person zur Nutzung überlassen, dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Unter bestimmten Umständen sind für diese Einkünfte Einkommensteuer und Umsatzsteuer bzw. Gebühren zu entrichten.

Tipps und Tricks für Vermieter

Optimieren Sie Ihre Abgaben.

Zwei sitzenden Damen
Mein Finanzberater hat mir letztens geraten: „Legen Sie Ihr Geld in Steuern an – die steigen ganz sicher!“
Darum hab ich auch meine Steuerberaterin. Da lautet die Devise: „Die Unkenntnis über die Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
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